Staatliche Förderung · Handwerk & Industrie

Sie rechnen in Euro. Nicht in Prozent.

Deshalb steht hier auch keine Prozentzahl in der Überschrift. Der Rechner rechts zeigt in Euro, was ein Zuschuss für die Beratung zu Kundengewinnung, Personalgewinnung oder digitaler Außendarstellung tatsächlich bedeutet. Ohne Kredit, ohne Rückzahlung.

Live-Förderrechner
3.500 €
Zweite Beratung mitrechnen
Aktuell: 1 Beratung
Fördersatz:

Gesamtkosten: 3.500 € (1 × 3.500 €)

Möglicher Zuschuss
1.750 €
Ihr Eigenanteil
1.750 €

Bemessungsgrundlage max. 3.500 € je Beratung, jede Beratung wird einzeln beantragt und einzeln abgerechnet. Der erhöhte Satz gilt nur für bestimmte Fördergebiete und hängt vom Betriebssitz ab, welcher Satz für Sie greift, klären wir vorab. Beispielrechnung, kein verbindliches Angebot. Über die Bewilligung entscheidet allein die zuständige Bewilligungsbehörde, ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Wie viele Beratungen sind möglich? Nach der Richtlinie sind bis zu fünf geförderte Beratungen je Unternehmen möglich, höchstens zwei innerhalb von zwölf Monaten. Deshalb rechnet der Rechner maximal zwei Beratungen. Jeder Antrag muss vor Beratungsbeginn bei der Förderstelle gestellt sein, rückwirkend geht nichts.
Das Programm

Was die Förderung wirklich ist.

Der Bund bezuschusst über die Rahmenrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ die individuelle Beratung zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bemessungsgrundlage sind 3.500 € pro Beratung. Gefördert wird die konzeptionelle Einzelberatung, nicht Seminare oder Gruppenformate.

Wichtig, bevor Sie irgendetwas beauftragen: Der Antrag muss gestellt sein und das Informationsschreiben der Förderstelle vorliegen, bevor die Beratung startet. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wer schon vorher loslegt, verliert den Zuschuss unwiderruflich.

Voraussetzungen

Wer die Förderung nutzen kann.

Sie sind förderberechtigt, wenn:

  • Ihr Betrieb weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt
  • Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Bilanzsumme unter 43 Mio. €
  • Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Noch nicht alle 5 möglichen Beratungen genutzt, max. 2 pro Jahr
Erfüllt Ihr Betrieb das, klären wir den Rest im Erstgespräch.

Diese Beratungsthemen decken wir ab:

  • Beratung zur digitalen Kundengewinnung und Vertriebsstruktur
  • Beratung zur Personalgewinnung und Arbeitgeberpositionierung
  • Beratung zur digitalen Außendarstellung
  • Nicht förderfähig: die laufende Umsetzung selbst, z. B. das monatliche Schalten der Anzeigen
Gefördert wird die Beratung davor, nicht der operative Betrieb der Kampagne.
Ablauf

Vom Erstgespräch zum Zuschuss.

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Der zweite Schritt ist der, an dem die meisten Anfragen scheitern, weil zu früh mit der Beratung begonnen wird.

01

Erstgespräch

Wir prüfen, ob und wie Ihre Anfrage ins Programm passt, und ob eine Förderung realistisch ist.

02

Antrag stellen

Stellung über das Onlineportal der Förderstelle. Die zuständige Leitstelle prüft den Antrag vor.

03

Informationsschreiben abwarten

Erst danach darf die Beratung beginnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Nicht früher.

04

Beratung & Nachweis

Nach Abschluss reichen Sie Bericht und Rechnung ein. Der Zuschuss wird danach ausgezahlt, nicht vorher.

Fördercheck

In 2 Minuten klären, ob es passt.

Kurze Einschätzung, keine Verpflichtung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.

Grunddaten zu Ihrem Betrieb

Weniger als 250 Mitarbeitende?

Jahresumsatz unter 50 Mio. € oder Bilanzsumme unter 43 Mio. €?

Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland?

Häufige Fragen

Was Betriebsinhaber uns zur Förderung fragen.

Ja. einflussreich. ist als Beratungsunternehmen für dieses Förderprogramm registriert. Das ist eine Registrierung und kein Gütesiegel, es heißt also nicht, dass jede Beratung automatisch bewilligt wird. Ob eine konkrete Beratung in Ihrem Fall förderfähig ist, klären wir im Erstgespräch, weil das vom Einzelfall abhängt.

Die individuelle Beratung zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei uns sind das die digitale Kundengewinnung und Vertriebsstruktur, die Personalgewinnung und Arbeitgeberpositionierung sowie die digitale Außendarstellung.

Die laufende Umsetzung, also das monatliche Schalten und Betreuen der Anzeigen. Gefördert wird die Beratung davor, nicht der operative Betrieb der Kampagne.

Ja. Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Beratung ausgezahlt, wenn Bericht und Rechnung als Verwendungsnachweis eingereicht sind. Er wird nicht vorab überwiesen.

Nein. Der Antrag muss gestellt und das Informationsschreiben der Förderstelle da sein, bevor die Beratung beginnt. Läuft die Beratung schon, ist die Förderung für dieses Projekt weg.

Das hängt von der zuständigen Leitstelle ab und liegt außerhalb unserer Kontrolle. Erfahrungsgemäß mehrere Wochen zwischen Antragstellung und Informationsschreiben. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, womit realistisch zu rechnen ist.

Kostenloses Erstgespräch

Klären wir in 15 Minuten, ob Ihre Beratung förderfähig ist.

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