Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Becker & Becker GbR · Lavendelweg 30 · 26676 Barßel

Inhaltsverzeichnis
§ 1Geltungsbereich
§ 2Vertragspartner und Vertragsgegenstand
§ 3Vertragsschluss
§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 5Haftung
§ 6Kein Widerrufsrecht
§ 7Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 8Social-Media-Management und Werbeanzeigen
§ 9Nutzungsrechte
§ 10Gewährleistung
§ 11Vertraulichkeit
§ 12Vertragslaufzeit und Kündigung
§ 13Elektronische Kommunikation
§ 14Referenzen
§ 15Schlussbestimmungen
§ 1

Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Becker & Becker GbR, Lavendelweg 30, 26676 Barßel (nachfolgend „Anbieter"), die mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden.
(2)Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Social-Media-Marketing, Content-Erstellung, Werbeanzeigenmanagement, Leadgenerierung, Markenkommunikation sowie weitere im jeweiligen Angebot beschriebene Agenturleistungen.
(3)Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4)Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
(5)Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(6)Sofern der Vertrag über ein Online-Formular abgeschlossen wird, kann der Kunde vor Absendung seiner Anfrage die Einbeziehung dieser AGB durch entsprechende Bestätigung akzeptieren. Ohne Zustimmung zu diesen AGB kommt ein Vertragsschluss über das jeweilige Online-Formular nicht zustande.
§ 2

Vertragspartner und Vertragsgegenstand

(1)Vertragspartner des Kunden ist die Becker & Becker GbR, Lavendelweg 30, 26676 Barßel (nachfolgend „Anbieter").
(2)Der Anbieter erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Social-Media-Marketing, Content-Erstellung, Werbeanzeigenmanagement, Leadgenerierung, Markenkommunikation sowie sonstige Agenturleistungen.
(3)Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind ausschließlich die im individuellen Angebot, Auftrag oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
(4)Angaben auf der Website, in Werbeanzeigen, Flyern, E-Mails, Präsentationen oder sonstigen Informationsmaterialien stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen der unverbindlichen Information über die angebotenen Leistungen.
§ 3

Vertragsschluss

(1)Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Der Vertrag kann insbesondere telefonisch, per E-Mail, über Online-Formulare, Videokonferenzen oder sonstige elektronische Kommunikationsmittel angebahnt und geschlossen werden.
(3)Der Kunde gibt durch die Annahme eines Angebots oder durch die Beauftragung der Leistungen ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(4)Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann ausdrücklich in Textform, durch Übersendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
(5)Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(6)Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Informationen und Inhalte.
§ 4

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
(2)Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsstörungen, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
(3)Der Kunde ist verpflichtet, übermittelte Entwürfe, Konzepte, Werbeanzeigen, Inhalte oder sonstige Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung, darf der Anbieter davon ausgehen, dass keine Änderungswünsche bestehen und die Leistung als freigegeben gilt, soweit dies unter Berücksichtigung des jeweiligen Projekts zumutbar ist.
(4)Soweit der Kunde dem Anbieter Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos, Zugangsdaten oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, versichert er, zur Nutzung und Weitergabe berechtigt zu sein.
(5)Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(6)Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung oder Bereitstellung von Inhalten durch den Kunden geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(7)Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden ausbleiben.
§ 5

Haftung

(1)Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3)Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4)Der Anbieter haftet nicht für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere wird keine Gewähr für bestimmte Reichweiten, Leads, Bewerberzahlen, Umsätze, Kundenanfragen, Einstellungen von Mitarbeitern oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Anbieters.
(6)Die vorstehenden Regelungen lassen die gesetzliche Beweislastverteilung unberührt.
§ 6

Kein Widerrufsrecht

Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

Hinweis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B). Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern gemäß § 13 BGB zu. Da einflussreich. ausschließlich mit Unternehmen zusammenarbeitet, findet das Verbraucherwiderrufsrecht keine Anwendung.
§ 7

Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3)Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
(4)Der Anbieter ist berechtigt, vereinbarte Setup-Gebühren, Einmalvergütungen, laufende Betreuungspauschalen sowie sonstige Vergütungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abzurechnen.
(5)Soweit Lastschriftzahlungen vereinbart sind, hat der Kunde für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
(6)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(7)Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(8)Fremdkosten, insbesondere Werbebudgets, Plattformkosten, Mediabudgets, Druckkosten, Lizenzkosten, Reisekosten sowie sonstige im Auftrag des Kunden veranlasste Auslagen, sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(9)Soweit der Anbieter im Namen oder für Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abschließt oder Leistungen Dritter vermittelt, ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu übernehmen und den Anbieter von entsprechenden Verbindlichkeiten freizustellen.
§ 8

Social-Media-Management und Werbeanzeigen

(1)Soweit der Anbieter Social-Media-Accounts, Werbekonten oder vergleichbare Plattformen für den Kunden betreut, erfolgt dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattformen bleibt der Kunde.
(2)Art, Umfang und Inhalt der Betreuung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
(3)Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Berechtigungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(4)Der Anbieter verpflichtet sich, erhaltene Zugangsdaten und Berechtigungen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
(5)Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Impressionen, Klickzahlen, Bewerberzahlen, Leads, Kundenanfragen, Umsätze, Followerzahlen oder sonstige Ergebnisse übernommen.
(6)Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinien, Sperrungen, Einschränkungen, technische Störungen oder sonstige Maßnahmen der jeweiligen Plattformbetreiber. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(7)Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte sowie für die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Kennzeichnungspflichten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter vereinbart wurde.
(8)Werbebudgets, Plattformkosten sowie sonstige von Drittanbietern erhobene Gebühren sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(9)Der Kunde bleibt Inhaber und Verantwortlicher sämtlicher Social-Media-Accounts, Werbekonten und Plattformzugänge. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe von internen Arbeitsunterlagen, Strategien, Templates, Kampagnenstrukturen oder sonstigem Know-how des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9

Nutzungsrechte

(1)Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(2)Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für eigene geschäftliche Zwecke.
(3)Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, die Weiterveräußerung von Arbeitsergebnissen oder die Einräumung von Unterlizenzen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(4)Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher den jeweiligen Auftrag betreffenden Vergütungen auf den Kunden über.
(5)Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte sowie sämtlicher Rechte an Konzepten, Entwürfen, Methoden, Vorlagen, Templates, Strategien, Know-how und sonstigen nicht speziell für den Kunden entwickelten Bestandteilen seiner Leistungen.
(6)Soweit bei der Leistungserbringung Inhalte Dritter, Stockmedien, Software, Schriftarten, Plattformen oder sonstige lizenzierte Bestandteile verwendet werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Der Kunde erhält ausschließlich die im Rahmen dieser Lizenzbedingungen zulässigen Nutzungsrechte.
(7)Vorschläge, Anregungen oder Weisungen des Kunden begründen keine Miturheberschaft oder Miturheberrechte.
(8)Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Leistungen sowie den Namen, das Logo und die Unternehmensbezeichnung des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
(9)Soweit Arbeitsergebnisse Open-Source-Bestandteile enthalten, erfolgt die Rechteübertragung ausschließlich im Umfang der jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenzbedingungen.
§ 10

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11

Vertraulichkeit

(1)Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
(2)Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere geschäftliche, technische, wirtschaftliche und organisatorische Informationen, Kundendaten, Strategien, Konzepte, Kalkulationen, Zugangsdaten sowie sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
(3)Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die

a) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder
c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(4)Der Anbieter wird seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen zur Vertragsdurchführung eingesetzten Personen entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten.
(5)Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.
§ 12

Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung der Parteien.
(2)Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei laufenden Betreuungsleistungen sechs Monate. Hierunter fallen insbesondere die Betreuung von Social-Media-Kanälen und Werbekonten sowie Maßnahmen zur Gewinnung von Kundenanfragen. Für Recruiting-Leistungen gilt abweichend § 9 der Besonderen Geschäftsbedingungen Recruiting.
(3)Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere sechs Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(4)Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
(5)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13

Elektronische Kommunikation

Die vertragsbezogene Kommunikation zwischen den Parteien kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder über sonstige elektronische Kommunikationsmittel, erfolgen. Den Parteien ist bekannt, dass die elektronische Kommunikation Sicherheitsrisiken bergen kann. Soweit keine besondere Verschlüsselung vereinbart wurde, erfolgt die elektronische Kommunikation auf eigenes Risiko der Parteien.

§ 14

Referenzen

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung seines Firmennamens, seiner Unternehmensbezeichnung sowie seines Logos als Referenz zu benennen und abgeschlossene Projekte zu Eigenwerbungszwecken darzustellen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen.

§ 15

Schlussbestimmungen

(1)Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann · Stand: Juni 2026 · Becker & Becker GbR, Barßel

Ergänzungsdokument · Recruiting

Besondere Geschäftsbedingungen Recruiting

Gilt ergänzend zur AGB · Becker & Becker GbR · Stand: Juni 2026

Hinweis: Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Becker & Becker GbR und finden ausschließlich bei Leistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung (Recruiting) Anwendung. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Regelungen vor.
Inhaltsverzeichnis
§ 1Geltungsbereich
§ 2Vertragsgegenstand
§ 3Leistungsumfang Recruiting
§ 4Definition von Bewerbern
§ 5Definition der Einstellung
§ 6Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 7Ablehnung von Bewerbern
§ 8Vergütung und Werbebudget
§ 9Laufzeit
§ 10Garantie
§ 1

Geltungsbereich

(1)Diese Besonderen Geschäftsbedingungen Recruiting gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Becker & Becker GbR für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung (Recruiting).
(2)Die Besonderen Geschäftsbedingungen Recruiting gelten ausschließlich für Leistungen im Zusammenhang mit Recruiting-Kampagnen und der Generierung von Bewerbern über digitale Marketingmaßnahmen.
(3)Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen Recruiting gehen diese Regelungen vor.
§ 2

Vertragsgegenstand

(1)Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von Bewerbern für offene Stellen des Auftraggebers.
(2)Die Leistungen werden als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.
(3)Geschuldet ist ausschließlich die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine Mindestanzahl von Bewerbern oder eine Einstellung eines Bewerbers, wird grundsätzlich nicht geschuldet.
§ 3

Leistungsumfang Recruiting

(1)Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2)Im Rahmen der Recruiting-Dienstleistungen kann der Anbieter insbesondere folgende Leistungen erbringen:
  • Erstellung und Optimierung von Recruiting-Werbeanzeigen
  • Erstellung von Bild-, Video- und Textmaterialien für Recruiting-Kampagnen
  • Zielgruppenanalyse und Entwicklung von Recruiting-Strategien
  • Einrichtung und Betreuung von Bewerbungsformularen und digitalen Bewerbungsprozessen
  • Einrichtung von Karriereseiten und Bewerbungstrichtern
  • Laufende Kampagnenbetreuung und Optimierung
  • Vorqualifizierung von Bewerbern
  • Übergabe von Bewerberdaten an den Auftraggeber
(3)Soweit nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart, schuldet der Anbieter insbesondere nicht:
  • die Durchführung von Bewerbungsgesprächen
  • die Auswahlentscheidung über Bewerber
  • den Abschluss von Arbeitsverträgen
  • die Einstellung eines Bewerbers
  • die dauerhafte Besetzung einer Stelle
  • die Durchführung arbeitsrechtlicher Prüfungen
(4)Sämtliche Recruiting-Leistungen werden als Dienstleistung erbracht. Geschuldet ist ausschließlich die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(5)Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Systeme, Plattformen, Softwarelösungen und Drittanbieter einzusetzen.
§ 4

Definition von Bewerbern

(1)Ein Bewerber (Lead) liegt vor, wenn eine Person ihre vollständigen Kontaktdaten über den bereitgestellten Bewerbungsprozess übermittelt und die definierten Pflichtangaben vollständig gemacht hat.
(2)Ein vorqualifizierter Bewerber liegt vor, wenn
  • vollständige Kontaktdaten vorliegen,
  • die im Stellenprofil definierten Muss-Kriterien erfüllt sind,
  • ein Erstkontakt mit dem Bewerber erfolgt ist,
  • der Bewerber sein Interesse an der ausgeschriebenen Stelle ausdrücklich bestätigt hat und
  • der Bewerber für weitere Rückfragen oder Bewerbungsgespräche erreichbar ist.
(3)Die Entscheidung über die fachliche und persönliche Eignung eines Bewerbers sowie über eine Einstellung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
(4)Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die fachliche Qualifikation, persönliche Eignung oder den späteren Erfolg eines Bewerbers im Beschäftigungsverhältnis.
§ 5

Definition der Einstellung

(1)Eine Einstellung liegt vor, sobald zwischen dem Auftraggeber und einem durch die Recruiting-Maßnahmen gewonnenen Bewerber ein Arbeitsvertrag wirksam abgeschlossen wurde.
(2)Der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns ist für die Feststellung der Einstellung unerheblich.
(3)Eine spätere Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ein Nichtantritt der Stelle, das Scheitern der Probezeit oder sonstige spätere Entwicklungen berühren die Erbringung der Leistung des Anbieters nicht.
(4)Die Entscheidung über den Abschluss eines Arbeitsvertrages liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 6

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter vor Kampagnenstart sämtliche für die Durchführung der Recruiting-Maßnahmen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere
  • Stellenprofil einschließlich der fachlichen und persönlichen Anforderungen,
  • Standort der Tätigkeit,
  • Arbeitszeitmodell,
  • Vergütungsspanne oder Stundenlohn,
  • gewünschtes Eintrittsdatum,
  • Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(2)Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner,
  • eingehende Bewerberanfragen zeitnah zu bearbeiten,
  • Bewerber innerhalb von 48 Stunden an Werktagen nach Übergabe zu kontaktieren,
  • Bewerbungsgespräche innerhalb angemessener Frist durchzuführen,
  • Bewerbern zeitnah Rückmeldungen zu erteilen und
  • erforderliche Entscheidungen über Bewerber ohne schuldhafte Verzögerung zu treffen.
(3)Verstößt der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, laufende Recruiting-Maßnahmen vorübergehend auszusetzen.
(4)Vereinbarte Garantieansprüche ruhen während des Zeitraums fehlender Mitwirkung und können bei erheblichen oder wiederholten Verstößen vollständig entfallen.
(5)Verzögerungen, die auf einer unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
§ 7

Ablehnung von Bewerbern

(1)Der Auftraggeber ist in seiner Personalentscheidung frei und nicht verpflichtet, einen Bewerber einzustellen.
(2)Soweit eine Garantie vereinbart wurde, entfällt diese, wenn der Auftraggeber vorqualifizierte Bewerber wiederholt aus Gründen ablehnt, die nicht den zuvor definierten Anforderungen des Stellenprofils entsprechen.
(3)Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nach Kampagnenstart wesentliche Anforderungen an die ausgeschriebene Stelle verändert, insbesondere hinsichtlich
  • Standort,
  • Vergütung,
  • Arbeitszeitmodell,
  • Qualifikationsanforderungen,
  • Aufgabenbereich oder
  • sonstiger wesentlicher Rahmenbedingungen.
(4)Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer vereinbarten Garantie trägt der Auftraggeber.
§ 8

Vergütung und Werbebudget

(1)Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung der Parteien.
(2)Der Anbieter ist berechtigt, einmalige Setup-Gebühren, laufende Betreuungspauschalen sowie sonstige vereinbarte Vergütungen entsprechend dem jeweiligen Angebot abzurechnen.
(3)Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4)Das Werbebudget wird entweder direkt vom Auftraggeber gegenüber der jeweiligen Plattform getragen oder dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(5)Der Anbieter ist berechtigt, Recruiting-Kampagnen auszusetzen, wenn das vereinbarte Werbebudget nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.
§ 9

Laufzeit

(1)Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung der Parteien.
(2)Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die feste Laufzeit von Recruiting-Verträgen drei Monate, gerechnet ab dem Start der Erstkampagne.
(3) Eine automatische Verlängerung der festen Laufzeit findet nicht statt. Der Vertrag endet mit Ablauf der festen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Abweichend hiervon verlängert sich die Leistungserbringung nach Maßgabe von § 10 (Garantie), sofern innerhalb der festen Laufzeit keine Einstellung erfolgt ist.
(4)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10

Garantie

(1)Soweit im jeweiligen Angebot eine Garantie vereinbart wurde, handelt es sich ausschließlich um eine kostenfreie Fortführung der Recruiting-Dienstleistung unter den nachfolgenden Voraussetzungen.
(2)Die Garantie stellt ausdrücklich keine Garantie für die Einstellung eines Bewerbers, die Besetzung einer Stelle oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar.
(3) Sofern innerhalb der festen Laufzeit gemäß § 9 Abs. 2 keine Einstellung eines durch die Recruiting-Maßnahmen gewonnenen Bewerbers erfolgt, wird die Recruiting-Dienstleistung kostenfrei fortgeführt.
(4)Die kostenfreie Fortführung umfasst ausschließlich die Agenturleistung. Werbebudgets, Plattformkosten und sonstige Drittanbieter-Kosten bleiben vom Auftraggeber zu tragen.
(5)Die kostenfreie Fortführung ist auf maximal drei Monate begrenzt, sofern im Angebot keine längere Dauer vereinbart wurde.
(6)Die Garantie greift nur, wenn
  • a)der Auftraggeber sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt hat,
  • b)das vereinbarte Mindest-Werbebudget während der gesamten Laufzeit eingehalten wurde,
  • c)die Rahmenbedingungen der ausgeschriebenen Stelle nach Kampagnenstart nicht wesentlich verschlechtert wurden,
  • d)Bewerber zeitnah bearbeitet und kontaktiert wurden,
  • e)keine Plattformsperrungen, technischen Störungen oder sonstigen Umstände vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
(7)Der Anspruch auf die Garantie besteht nur, wenn der Auftraggeber das Vorliegen der Voraussetzungen nachweist.
(8)Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aufgrund der Garantie bestehen nicht.

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann · Stand: Juni 2026 · Becker & Becker GbR, Barßel